AGB´s AIS Kemberg GmbH

Unseren Angeboten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Verträgen jeglicher Art auch wenn im Einzelfall nicht nochmals auf sie Bezug genommen wird, liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 Gegenbestätigungen der Vertragspartner mit entsprechendem Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Angebote, Vertragsabschluss:

  • Unsere Angebote verstehen sich freibleibend.

Sie schließen nur solche Lieferungen und Leistungen mit ein, die darin ausdrücklich spezifiziert sind.

  • Mündliche Vereinbarungen die vor dem Vertragsabschluss getroffen worden sind und von den schriftlichen Vereinbarungen abweichen, werden durch die schriftlichen ersetzt und haben keine Gültigkeit mehr.
  • Verträge kommen mit uns nur zustande, sofern wir Aufträge oder Bestellungen schriftlich bestätigen oder die von unseren Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert bzw. erbracht haben.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile oder Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen oder die des gesamten Vertrags.

Konstruktion:

  • Für die Rechtmäßigkeit der uns eingereichten Zeichnungen und Skizzen usw. haftet der Kunde. Wir sind zu einer Nachprüfung nicht verpflichtet und vom Kunden von allen Schäden freizustellen, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte Dritter entstehen.
  • Wird eine Konstruktion nach vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen gefertigt,

so übernimmt der Kunde die Haftung für Richtigkeit, Realisierbarkeit und statische Berechnung.

  • Mehraufwand der sich aus der Fehlerhaftigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen ergibt, trägt der Kunde.
  • An unseren Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sämtliche Unterlagen sind strikt vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an dritte übergeben werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung unserer Geschäftsverbindung bestehen.

Lieferungsbedingungen, Lieferfristen:

  • Soweit die Herstellung und Lieferung der Ware vereinbart ist, erfolgt die Lieferung, auch Teil Lieferungen, auf eigene Gefahr des Kunden, unabhängig davon, ob wir kosten der Lieferung übernommen haben.
  • Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks Geländes, ins besondere bei Transport durch unsere eigenen Mitarbeiter und Transportmittel.
  • Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Bereitstellung und Zugang der Bereitstellungsmitteilung beim Kunden auf diesen über.
  • Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, müssen Teillieferungen vom Kunden angenommen werden.
  • Versicherungen gegen Transportschaden, Transportverlust oder Bruch, erfolgen nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Kundenwunsch und werden in seinem Namen und zu Lasten des Kunden abgeschlossen.
  • Voraussetzung für rechtzeitige Lieferung der Leistungen ist die vollständige und rechtzeitige Bereitstellung aller Mitwirkungsobliegenheiten und Pflichten des Kunden wie z.B. Zeichnungen, Genehmigungen oder statische Berechnungen.

Zahlungen u. Sicherheiten

  • Falls nicht ausdrücklich im Angebot anders vereinbart sind sämtliche Zahlungsansprüche spätestens nach 14 Tagen und in voller Höhe zu begleichen.
  • Ab Fälligkeit stehen uns Zinsen in Höhe von 5% p.a. ab Eintritt des Verzuges in Höhe von 8% über dem jeweilig gültigen Basiszins zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  • Der Kunde hat uns unverzüglich alle Änderungen derjenigen Umstände mitzuteilen, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit entscheidend sind.
  • Wir sind berechtigt, für gelieferte Waren sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die wirtschaftliche Lage des Käufers unserem Dafürhalten nach Anlass dazu gibt.

Eigentumsvorbehalt:

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gilt der einfache, verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

  • Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis zur Erfüllung unserer sämtlichen auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweiligen Saldi. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Kunden auf bestimmte Forderungen geleistet werden.
  • Bei Pfändungen unseres Eigentumes hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverzüglich zu unterrichten und ein Pfändungsprotokoll einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung, die besagt, dass die gepfändeten Waren in unserem Eigentum bleiben.

Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen ist Kemberg. Als Gerichtsstand gilt Lutherstadt Wittenberg als vereinbart.

 

 Gewährleistung, Haftung, Mängel

  • Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalen entsprechen, verfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung.
  • Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich zu rügen. Mündlich oder telefonisch vorgetragene Rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Empfangsbestätigung.
  • Offensichtliche Qualitäts- oder Quantitätsmängel sowie Falschlieferungen, sind unverzüglich zu rügen.
  • Nicht offensichtliche Mängel sind bei Sichtung unverzüglich zu rügen aller spätestens innerhalb von zwei Wochen.
  • Gewährleistungspflichten werden ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Fehler nicht rechtzeitig gerügt hat und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde oder die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt wurde.